GrundschulLernportal-Wettbewerb 2017

Aus ZUM Grundschullernportal
Version vom 10. Oktober 2016, 20:55 Uhr von Karl Kirst (Diskussion | Beiträge) (Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.)
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Der große

GrundschulLernportal-

Wettbewerb


Ihr habt Lust eigene Seiten im Internet zu gestalten, eure Geschichten zu veröffentlichen und Lernspiele für andere Kinder zu erstellen? Dann seid ihr im GrundschulLernportal genau richtig.

Den Tag der Kinderseiten nehmen wir zum Anlass für einen Wettbewerb:

Schickt uns eure Ideen für tolle Internetseiten von Kindern für Kinder und gewinnt einen kostenlosen GrundschulLernportal-Workshop, in dem ihr gemeinsam mit euren Lehrerinnen und Lehrern lernt, wie ihr eigene Seiten im Internet gestalten könnt.



Werdet kreativ und sendet uns eure Ideen als Bilder, Text, Video (...) bis zum 15. Januar 2017 an grundschullernportal@zum.de.

Du kannst alleine teilnehmen oder zusammen mit anderen.
Wichtig ist, dass es in deinem oder eurem Beitrag darum geht, was ihr euch von einer Internetseite wünscht oder wie ihr gerne selbst eine Seite gestalten möchtet:

Was soll es auf dieser Seite geben?
Wie soll sie aussehen?
Was willst du, was wollt ihr damit machen können?




Das könnt ihr gewinnen*


Das ZUM-Grundschul-Team kommt im 2. Schulhalbjahr 2016/2017 zu euch an die Schule.
Gemeinsam mit euren Lehrerinnen und Lehrern lernt ihr das Wiki kennen und gestaltet eure eigenen Seiten im Internet. Dabei lernt ihr

was man beim Gestalten eigener Seiten im Internet beachten muss,
wie man Texte und Bilder einstellen kann,
wie man spannende Lernspiele für andere Kinder erstellt,
wie ihr das Wiki im Unterricht nutzen könnt
und vieles mehr...

Damit sich auch die Erwachsenen über euren Gewinn freuen können, gibt es zusätzlich zum Workshop
eine Fortbildung für die LehrerInnen und
einen Informationsabend für die Eltern.


Wir freuen uns auf eure Ideen!

<nowiki>*Nach Einsendeschuluss entscheidet eine Jury, welche Klasse den GrundschulLernportal-Workshop gewinnt. Alle anderen können sich auf tolle Trostpreise freuen. - Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.