Lernpfad Sachunterricht/Kinderrechte/Zusatztext UN-Kinderrechtskonvention
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Am 20. November 1989 hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ beschlossen. Wir nennen es „UN-Kinderrechtskonvention“. Die meisten Staaten der Welt haben die Kinderrechtskonvention unterschrieben. Mit ihrer Unterschrift haben sie sich verpflichtet, die Kinderrechte im eigenen Land zu verwirklichen und auch Kindern in anderen Ländern zu helfen. Die Kinderrechtskonvention gilt von Geburt an bis zum 18. Lebensjahr überall auf der Welt.
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