Demokratie erleben (3): Unterschied zwischen den Versionen

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<u>2. Selbstbestimmung</u>
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''„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt ... “ ''— Art. 2 Abs. 1 GG  
''„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt ... “ ''— Art. 2 Abs. 1 GG <br />
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'''Ergänze die Lücken. <br />
Nachdem du die Lücken ausgefüllt hast, überprüfe, ob deine Aufgabe so stimmt.'''
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Mit Selbstbestimmung ist gemeint, dass jeder Mensch '''selbst''' darüber entscheiden darf, wie er leben möchte. Diese '''Freiheit''', über sein Leben selbst zu bestimmen, ist ein '''Menschenrecht''', das auch durch unsere Verfassung geschützt wird.<br />
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Selbstbestimmt '''handelt''' man, wenn man selbst gut überlegt, was man wirklich möchte. Bei den '''Überlegungen''' können andere '''helfen''', die Entscheidung aber müssen Erwachsene selbst treffen. Fremdbestimmung ist das'''Gegenteil'''  von Selbstbestimmung.<br />
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''' [[Demokratie erleben (4)|'''Hier gehts weiter''']]
''' [[Demokratie erleben (4)|'''Hier gehts weiter''']]

Version vom 2. Juni 2022, 10:39 Uhr

Demokratiebildung

Das Grundgesetz ermöglicht ein freies und gerechtes Zusammenleben. Es ist wichtig, um Mitgestaltungsmöglichkeiten zu haben und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Nun wirst du die vier Bausteine genauer kennenlernen.

1. Pluralismus
Schau dir das Video zum Thema Pluralismus bis 1min 45sek. Bearbeite anschließend die Aufgaben unten. Zur Hilfe kannst du das Video gerne mehrmals abspielen.


Aufgabe 1: Interessen


Aufgabe 2: Entscheidungsfindung
Schaue dir nochmals ganz genau das Video von 0.38 min bis 1.14 min an. Nehme dann eine Audiodatei auf dem Tablet auf und beantworte folgende Fragen:

Was bedeutet das Mehrheitsprinzip?

Was passiert wenn es keine klare Mehrheit gibt?

Aufgabe 3: Gemeinwohl


2. Selbstbestimmung
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt ... “ — Art. 2 Abs. 1 GG


Ergänze die Lücken.
Nachdem du die Lücken ausgefüllt hast, überprüfe, ob deine Aufgabe so stimmt.

Mit Selbstbestimmung ist gemeint, dass jeder Mensch selbst darüber entscheiden darf, wie er leben möchte. Diese Freiheit, über sein Leben selbst zu bestimmen, ist ein Menschenrecht, das auch durch unsere Verfassung geschützt wird.

Selbstbestimmt handelt man, wenn man selbst gut überlegt, was man wirklich möchte. Bei den Überlegungen können andere helfen, die Entscheidung aber müssen Erwachsene selbst treffen. Fremdbestimmung ist dasGegenteil von Selbstbestimmung.


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